Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer demjenigen Rechtsanwalt verliehen, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Voraussetzungen zum Erwerb und zum Führen eines Fachanwaltstitels sind der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Das Führen des Fachanwaltstitels erfordert den Besuch regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen oder gleichwertiger Veröffentlichungstätigkeit.
In der Überörtlichen Sozietät Schlüter sind derzeit insgesamt sieben FachanwältInnen tätig.
Nachfolgend aufgelistete Fachanwaltschaften können in der Sozietät
vorgewiesen werden:
Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Verwaltungsrecht
Sollte daher in Eisenach ein Mandat zu bearbeiten sein, welches die nachhaltigen Kenntnisse eines Fachanwaltes erfordert, der in Eisenach z.Zt. nicht vertreten ist, kann im Bedarfsfall jederzeit innerhalb der Überörtlichen Sozietät Schlüter auf die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwalts des jeweiligen Sachgebietes zurückgegriffen werden.
Die RechtsanwältInnen der Eisenacher Kanzlei sind Fachanwälte und streben weitere Fachanwaltschaften an.
Arbeitsrecht
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht
vertreten
Herr Rechtsanwalt Riedenklau und
Herr Rechtsanwalt Diewald
gleichermaßen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
aber auch Betriebsräte,
außergerichtlich und gerichtlich.
Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Apel und Herr Rechtsanwalt Weinbach sind als Fachanwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Wir unterstütze Sie bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherungen, Bußgeldbehörden und Führerscheinstellen.
Herr Rechtsanwalt Weinbach vertritt Sie im Übrigen als ADAC Vertragsanwalt.